Dienstag, 20. September 2011

Was bedeuten die geheimen Codes der Arbeitszeugnisse?

Arbeitszeugnisse: Eintrittskarten für die Karriere

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann eine Eintrittskarte für eine steile Karriere sein. Aber wann ist ein Zeugnis besonders gut? Nur wer den Geheimcode der Personalchefs kennt, kann das beurteilen und sich dafür einsetzen.

Manchen Chefs ist das Erstellen von Arbeitszeugnissen lästig. Das ist für den Arbeitnehmer ein absoluter Glücksfall, da er es selbst vorformulieren darf. Grundsätzlich  gilt: je ausführliches es ist, desto besser. Eine gute Beurteilung muß folgendes beinhalten: Aussagen über das Sozialverhalten, den Arbeitseinsatz, das Führungs- und Sozialverhalten, das Arbeitsergebnis sowie über die fachliche Kompetenz. Bislang galt der alte Code, der sich in den USA aus dem Taylorismus entwickelt hatte, und der sich langsam aber sicher verabschiedet. Wer selbst textet, sollte im Präsens schreiben und Hauptwörter vermeiden. Statt ‘Er arbeitete jederzeit mit vorbildlicher Sorgfalt und Genauigkeit’ sollte es heißen ‘Er arbeitet sorgfältig und genau’. ‘Sie begreift schnell’ klingt ebenfalls erheblich besser als der antiquierte Satz ‘Sie verfügt über eine gute Auffassungsgabe’. Selbst wenn es mittlerweile sogar Software mit Textbausteinen für Zeugnisse gibt, so ist der Arbeitgeber dennoch verpflichtet, eine individuelle Beurteilung abzugeben. Andererseits darf er bestimmte Informationen wie die über eine Betriebsratstätigkeit, eine Parteimitgliedschaft, den Gesundheitszustand des Arbeitsnehmers, eine Nebentätigkeit oder Wettbewerbsverbote nicht preisgeben. Dass dieses Verbot dennoch durchkreuzt wird, zeigen die Geheimzeichen der Personalchefs. Ein Häkchen nach rechts bedeutet, dass der Mitarbeiter Mitglied einer rechtsstehenden Partei ist. Ein senkrechter Strich, wie zufällig mit dem Kugelschreiber links vor die Unterschrift gesetzt, informiert darüber, dass der Angestellte Gewerkschaftsmitglied ist.
Wenn sich ein Arbeitgeber partout weigert, ein unrichtiges Zeugnis zu korrigieren, kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Der Arbeitgeber muss vor Gericht beweisen, dass das Zeugnis vollständig ist. Ein Rechtsstreit macht aber nur dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer rechtschutzversichert ist. Ansonsten kann der Gang vor das Gericht - auch bei einem Sieg - teuer werden.
© Corinna S. Heyn



Geheimcodes

Sehr gut
hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
Gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheit...
Befriedigend
zu unserer vollen Zufriedenheit...


Verdeckte Beurteilungen

hat seine Aufgaben ordungsgemäß erledigt
ein Bürokrat, ohne Initiative
hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen
Alkohol im Dienst
bewies für die Belange der Belegschaft stets Einfühlungsvermögen
ständig auf der Suche nach Sexualkontakten
Wegen seiner/ihrer Pünktlichkeit war er/sie stets ein Vorbild
in jeder Hinsicht eine Niete
Er/Sie ist tüchtig und weiß sich zu verkaufen
unangenehme/r MitarbeiterIn, WichtigtuerIn



Links: http://www.marktplatz-recht.de
http://www.prodomoJob-Beratung.de

Literatur:
Manfred Lucas, Arbeitszeugnisse richtig deuten. Düsseldorf 1996.

Günter Huber, Mein Arbeitszeugnis. Planegg 1999.

Karl-Heinz List, Mein Arbeitszeugnis selbst formuliert. Walhalla 1999.